6 Punkte zur Anerkennung des Pflegepraktikums
Du fährst ja nicht vorrangig ins Ausland, um dort Urlaub zu machen und am Strand zu liegen, obwohl dies die angenehmen Seiten des Pflegepraktikums im Ausland sind, denen Du dich nach erfolgreicher Beendigung des Krankenhauspraktikums fröhnen kannst. In erster Linien möchtest Du dein für das zukünftige Medizinstudium vorgeschriebene Krankenpflegepraktikum im Wunschland absolvieren. Entweder die gesamten vorgegebenen 90 Tage Pflegepraktikum oder auch nur einen Teil davon. Da es immer mindestens 30 Tage am Stück sein sollten, kommen also 30 Tage, 60 Tage, 90 Tage oder freiwillig natürlich auch länger in Betracht.
Anerkennen tut weder dein Programmveranstalter noch das Hospital im Ausland dein absolviertes Pflegepraktikum, sondern ausschliesslich das zuständige Landesprüfungsamt im Falle von Deutschland. Die zuständige Stelle oder Behörde, die für die Anerkennung eines im Ausland abgeleisteten Pflegepraktikums zuständig ist, gibt natürlich auf die Bedingungen zur Anerkennung vor. Und wenn diese Bedingungen alle erfüllt sind, steht der Anerkennung des Auslandspflegepratikums nichts im Wege.
Der erste Schritt sollte also immer sein, die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle (z.B. Landesprüfungsamt) zur Anerkennung eines Pflegedienstes im Ausland einzuholen. Diese Vorgaben können von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich sein und auch schweizer, österreichische oder andere europäische Länder können durchaus unterschiedliche Vorgaben haben.
Welche Bedingungen müssen also erfüllt sein, damit dein Pflegepraktikum anerkannt wird?
Wende dich an die zuständige Stelle und hole diese vitale Information ein.
Meist gibt es Vorgaben, u.a. hinsichtlich der Art der medizinischen Einrichtung (z.B. muss es ein Krankenhaus sein, keine Ambulanz ...), der Art der Tätigkeit bzw. Inhalts des Praktikums (z.B. muss es im Bereich Krankenpflege sein ...), des Zeitraums (z.B. müssen es mindestens 30 Praktikumstage sein ...) und der Art des Nachweises (z.B. Bescheinigungsvordrucke der Landesprüfungsämter).
Gibt es eventuell Vordrucke, die Du ins Zielland mitnehmen sollst, um sie dort vom Krankenhaus ausfüllen, abstempeln, unterschreiben zu lassen, nachdem Du dort erfolgreich dein Pflegepraktikum geleistet hast?
Oftmals gibt es sogar mehrsprachige Vordrucke bzw. fremdsprachliche Vordrucke, z.B. auf Englisch oder Spanisch. Dies macht es der ausländischen Oberschwester oder zuständigem Arzt leichter, dir dein Krankenpflegepraktikum adäquat zu bescheinigen, denn Deutsch werden sie im ausländischen Krankenhaus eher nicht verstehen bzw. lesen können.
Hier findest Du unsere Sammlung an fremdsprachlichen Vordrucken von den verschiedenen Landesprüfungsämtern. Bitte verlasse dich nicht blind auf die Aktualität dieser Vordrucke, wir übernehmen dafür keine Gewähr.
Nach unserer Erfahrung ist es auch immens wichtig, sich gegen Ende des Praktikums um die notwendigen Praktikumsbescheinigung zu bemühnen. Wir hatten schon Teilnehmer, die dies schlichtweg „vergessen“ hatten und später, nachdem sie bereits ins Heimatland zurückgekehrt sind, nachträglich um die Praktikumsbescheiniung nachgesucht haben. Dies ist selten von Erfolg gekrönt, denn es gilt oftmals „aus den Augen – aus dem Sinn“ und niemand hat am anderen Ende der Welt Lust, wegen des deutschen Praktikanten letzes Jahr noch Laufereien zu unternehmen ...
Kümmere dich also rechtzeitig um deine benötigten Praktikumsbescheinigungen, solange Du persönlich vor Ort bist.
- Welche Bedingungen zur Anerkennung des Pflegepraktikums im Ausland existieren?
- Achte darauf, dass sämtliche Vorgaben erfüllt werden
- Gibt es Vordrucke an (fremdsprachlichen) Praktikumsnachweisen / Bescheinigungen?
- Falls ja, diese Vordrucke unbedingt mit ins Zielland nehmen
- Adäquate Praktikumsbescheinigung bzw. Vordrucke gegen Ende des Pflegepraktikums noch im Zielland ausstellen lassen
- Auf Briefkopf, Stempel, Unterschrift, Titel des Ausstellers, Datum, bescheinigter Zeitraum usw. achten und kontrollieren