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Krankenpflegepraktikum einfach im Ausland machen.

FAQs

Häufig gestellte Fragen

 

Ich bin weder Deutscher, Österreicher noch Schweizer Staatsbürger. Kann ich trotzdem am Programm teilnehmen?

 

Grundsätzlich können alle Nationalitäten am Programm teilnehmen. Du musst einen gültigen Reisepass besitzen und ein eventuell notwendiges Visum muss erteilt werden.

 

Brauche ich einen Reisepass? Ich habe gar keinen Reisepass bzw. ist dieser abgelaufen.

 

Ja, Du benötigst auf jeden Fall einen gültigen Reisepass. Beantrage schnellstmöglich einen neuen Reisepass bei der zuständigen Pass-Behörde deines Wohnortes.

 

Kann ich mich für das Pflegepraktikum im Ausland bereits anmelden, obwohl der neue Reisepass noch nicht vorliegt?

 

Ja, denn die Teilnahmevorbereitungen können schon in die Wege geleitet werden. Du musst den neuen Reisepass spätestens beim Visaantrag bzw. beim Abflug und Einreise ins Zielland haben.

 

Könnt Ihr mir eine Info-Broschüre zuschicken?

 

Ja. Schicke uns dazu bitte einen mit Euro 1,45 frankierten A4-Rückumschlag zu. Versehe diesen Umschlag mit deiner Rücksendeadresse. Personen mit Wohnsitz in Österreich oder der Schweiz: bitte lege dem Umschlag einen 5-Euro-Schein bei (höhere Porto-Kosten).

 

Kann ich auch das Praktikum im Bereich Humanmedizin OHNE Sprachkurs buchen, obwohl ein Sprachkurs angegeben ist? Ich spreche die Landessprache bereits sehr gut.

 

Bei einigen Programmen ist ein Sprachkurs notwendig, bei anderen nicht. Bitte teile uns mit, wie gut Deine Sprachkenntnisse der Landessprache sind und in welchem Land Du dein Pflegepraktikum machen möchtest. Wir sagen Dir dann, ob und unter welchen Konditionen deine Teilnahme ohne Sprachkurs möglich ist.

 

Wo kann ich eine passende Auslandskrankenversicherung abschliessen?

 

Interswop empfiehlt das "Protrip"-Versicherungspaket der Dr. Walter GmbH inklusive Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

 

Muss ich mich um das Visum für meinen Praktikumsaufenthalt selbst kümmern?

 

Nein, Interswop erteilt die wichtigsten Visaauskünfte und dokumentiert den Visaantrag vor, sofern ein Visum für das Auslandspraktikum notwendig ist. Interswop gibt Hinweise und Tipps zum Visaantrag, stellen musst Du ihn allerdings selbst.

 

Welche Impfungen benötige ich?

 

Gerade im Krankenhausbereich ist das Infektionsrisiko erhöht. Du solltest daher möglich einen kompletten Impfschutz aller gängigen Impfungen aufweisen und einen Impfausweis / Impfpass bzw. eine Kopie davon ins Zielland mitnehmen. Die meisten Krankenhäuer verlangen einen Impfnachweis wie auch einen Versicherungsnachweis.

 

Kann ich Urlaub während des Pflege-Praktikums machen?

 

Es ist zu empfehlen, Urlaubsvorhaben an das Krankenhaus-Praktikum anzuhängen, da das Krankenhaus sich auf deine aktive Mithilfe als Praktikant eingerichtet hat. Bei späteren Urlaubsvorhaben muss auch an die Visadauer gedacht werden!

 

Kann ich das Pflege-Praktikum auch noch vor Ort verlängern?

 

Theoretisch ja, dies hängt aber vom Hospital und vom Visum ab. Sofern die medizinische Einrichtung dich weiterhin beschäftigen möchte, dein Visum verlängert wird, kein anderer Praktikum „nachrückt“ und alle anderen Dinge wie Unterkunft etc. abgeklärt sind, spricht nichts gegen eine Verlängerung.

 

Darf ich neben oder nach dem Krankenhaus-Praktikum auch noch arbeiten gehen?

 

Dies ist nur mit einer gültigen Arbeitserlaubnis oder einem sog. Working Holiday Visum möglich oder wenn Du einen Pass des Ziellandes besitzt. Eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, ist nicht ohne weiteres möglich. Meistens darfst Du keiner Erwerbstätigkeit oder freiberuflichen Tätigkeit im Gastland nachgehen.

 

Wenn ich im Zielland ankomme, was passiert dann?

 

Du wirst bei Flughafenankunft bereits von einem Repräsentanten erwartet. Dann wirst Du zu deiner Unterkunft gebracht. Meistens kommt man am Wochenende an, hat dann Zeit zum Eingewöhnen und fängt am folgenden Montag mit dem Sprachkurs an. Alles wird organisiert sein!

 

Wann bekomme ich meine Unterkunft mitgeteilt?

 

Rechtzeitig vor Abreise erhältst Du die Angaben zu deiner Unterkunft.

 

Wann muss ich die Kosten für den Aufenthalt bezahlen?

 

Erst kurz vor Abreise mit Übersendung der letzten Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines. Dann ist alles organisiert und die Reisevorbereitungen sind soweit abgeschlossen. Die Rechnung wird gestellt und Du kannst den Rechnungsbetrag überweisen.

 

Was passiert, wenn ich vor Aufenthaltsbeginn krank werde, die Reise nicht antreten kann oder die Reise verschieben muss?

 

Hier springt eigentlich die Reiserücktrittsversicherung ein. Interswop rechnet aber auch mögliche Rücktrittsgebühren auf eine spätere Teilnahme an. Du wirst einfach zurückgestellt und kannst zu einem späteren Zeitpunkt am Programm teilnehmen. Damit verlierst Du eventuelle Rücktrittsgebühren nicht! Sofern die Reiserücktrittsversicherung einspringt, musst Du nichts bezahlen, denn dies tut die Versicherung.

 

Was passiert, wenn ich vor Ort krank werde, einen Unfall habe oder andere Probleme auftreten?

 

Dafür stehen die örtlichen Ansprechpartner zur Verfügung. Unsere Repräsentanten werden Dir selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite stehen und dir in Problemsituationen weiterhelfen.

 

Was kostet das Programm?

Die Programmkosten, die enthaltenen Leistungen findest Du auf dieser Website. Bei jedem aufgeführten Land findest Du den jeweiligen Preis des Programms. Der Preis ist abhängig vom Zielland und von der Aufenthaltsdauer.